Gebäudeenergiegesetz – Bundesrat schafft Planungssicherheit

 Bonn, Ludwigsburg, 29.09.2023 Der Bundesrat hat heute entschieden, zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Dazu erklärt Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V.: 

 Die Entscheidung des Bundesrates, zum sogenannten Heizungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, gibt den Unternehmen der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung die dringend benötigte Planungssicherheit. Nach monatelangen intensiven politischen und medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten …

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Frank Ernst, Geschäftsführer des BTGA, des FGK und des RLT-Herstellerverbands
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