Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass sich der Koalitionsausschuss am 28. März 2023 darauf verständigt hat, mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ einen technologieoffenen Ansatz verfolgen zu wollen. Die Forderung nach Technologieoffenheit steht seit langem im Mittelpunkt der politischen Positionen der TGA-Branche. Zur Technologieoffenheit zählt aus unserer Sicht auch, dass Abwärme als Erneuerbare Energie anrechenbar ist, wenn sie in Lüftungsanlagen über eine Wärmerückgewinnung genutzt wird. Es ist sowohl technisch als auch logisch nicht nachvollziehbar, dass nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Abwärme nur dann als Erneuerbare Energie angerechnet werden kann, wenn sie über eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird. Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen ist in ihrer Funktion analog zu Wärmepumpen zu sehen und arbeitet sogar effizienter als diese – die Wärme der Abluft wird regeneriert und auf die Zuluft übertragen (regenerativ).

Dies komplette Stellungnahme können Sie hier herunterladen.