16 Dez.
Gemeinsame Stellungnahme der Organisationen BIV, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF
Bearbeitungsstand: 15. Dezember 2025
Gemeinsame Stellungnahme der Organisationen BIV, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF:
„Kälte-Klima-Richtlinie“ – Fortsetzung über 2026 hinaus
Die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtline ist ein wichtiges Instrument, um die Installation, Nach- und Umrüstung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu forcieren – eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die Organisationen BIV, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF begrüßen daher die Möglichkeit der BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie. Es ist jedoch geplant, dass diese Förderung Ende 2026 ausläuft. Wir plädieren eindringlich dafür, die Fördermaßnahme auch danach beizubehalten, denn es ist nicht zu erwarten, dass die wirtschaftliche Belastung für Betreiber durch die Anschaffung von Anlagen mit alternativen Kältemitteln bis dahin in nennenswertem Umfang zurückgehen wird.
Vor dem Hintergrund der novellierten F-Gase-Verordnung wächst der Druck auf Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln, diese durch Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu ersetzen. Verschärft wird diese Situation durch das PFAS-Beschränkungsvorhaben, durch das die Verwendung von F-Gasen zusätzlich eingeschränkt werden könnte. Dies betrifft vor allem das Inverkehrbringen von Neuanlagen. Klarheit, inwieweit F-Gase vom PFAS-Verbot betroffen sein werden, wird erst in einigen Jahren bestehen; Planungen von Kälteanlagen erfolgen jedoch langfristig und Entscheidungen müssen oft bereits heute getroffen werden.
Anlagen mit alternativen Kältemitteln, die weder von der F-Gase-Verordnung noch vom PFAS-Verbot betroffen sind (Ammoniak, Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid), sind in vielen Fällen deutlich teurer als solche mit F-Gasen – ein doppelt so hoher Preis ist keine Ausnahme. Gerade bei größeren Kälteanlagen, die individuell konzipiert und errichtet werden, sind auch keine nennenswerten Skaleneffekte zu erwarten, die die Investitionskosten senken würden. Unterm Strich bedeutet das: hohe Kosten für Betreiber in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, die durch eine Fortsetzung der Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie reduziert werden könnten.
Sollte die Kälte-Klima-Richtlinie fortgeführt werden, könnte aus unserer Sicht auf die Förderung der effizienzsteigernden Umrüstung von Kleinanlagen mit F-Gasen auf natürliche Kältemittel verzichtet werden, da diese Maßnahme bislang kaum angenommen wurde.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen die Organisationen gerne zur Verfügung.
Kontakt: Christoph Brauneis, christoph.brauneis@vdkf.de, Tel. +49 152 02006037
BIV (www.biv-kaelte.de), BTGA (www.btga.de), FGK (www.fgk.de), RLT-Herstellerverband (www.rlt-geraete.de), VDKF (www.vdkf.de)
Die Meldung kann HIER als PDF heruntergeladen werden.